Personalanpassung

Im Rahmen des Personalmanagements wird die Rekrutierung neuer Mitarbeiter oft als wichtigste Aufgabe wahrgenommen, während die Gestaltung von personellen Reorganisationen weniger Aufmerksamkeit erfährt. Tatsächlich ist das erfolgreiche Um- und Freisetzen von Personal nicht weniger aufwendig in zeitlicher und finanzieller Dimension.

 

Die Ursachen für ein geändertes Personalprofil sind vielschichtig: betriebliche Reorganisation, Modifikationen innerhalb der Konzernstruktur und nicht zuletzt Änderung auf der Marktseite, sind die wichtigsten Ereignisse um das personelle Layout im Unternehmen zu überdenken.

 

Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages stehen in der Regel ein Eignungstest und ein Einstellungsgespräch, beide ausschließlich durch das Unternehmen zu gestallten. Beim Kündigungsgespräch sitzen neben den Betroffenen Mitarbeitern und Personalabteilung  auch noch Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaften, Betriebsrat, Juristische Vertretungen, Sozialamt, Integrationsamt, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensleute, Vertreter der Bundesagentur für Arbeit und der Staat am Tisch. Eine ganze Fülle von Gesetzen und Verordnung sind zu berücksichtigen: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, Regelungen aus dem Arbeitsvertrag.

 

Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte KMUs) kommt erschwerend noch die persönliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinzu.

 

Diese große Anzahl von Hürden und Stolpersteinen erschweren die optimale Gestaltung personeller Reorganisation und Trennungsmanagements. Für die Unternehmensleitung sind diese Aufgaben parallel zum Tagesgeschäft nur unzureichend zu leisten. 3oak unterstützen in diesem sensiblen Bereich Unternehmen in der Vorbereitung und Durchführungen von Personalmaßnahmen. Schwerpunkt ist dabei die kaufmännische Analyse, für die Vorbereitung der Gespräche mit den Betroffenen und deren Vertretern. Soweit rechtlich zulässig, führen wir diese Verhandlungen auch durch und arbeiten der anwaltlichen Vertretung unserer Mandanten zu. Wirtschaftlich fundiert und fair.

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